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   AG Köln, 21.08.1990 - 317 F 98/90   

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AG Köln, 21.08.1990 - 317 F 98/90 (https://dejure.org/1990,8949)
AG Köln, Entscheidung vom 21.08.1990 - 317 F 98/90 (https://dejure.org/1990,8949)
AG Köln, Entscheidung vom 21. August 1990 - 317 F 98/90 (https://dejure.org/1990,8949)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 811
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91

    Ehegatten; Hausgrundstück; Alleineigentum; Trennung; Vergütungsanspruch;

    Soweit in der vom Kläger zitierten Entscheidung des Amtsgerichts Köln (FamRZ 91, 811) ein Vergütungsanspruch verneint worden ist, war der Fall - im Gegensatz zum vorliegenden - dort so gelagert, daß der in der Wohnung verbleibende Ehegatte dem Weichenden ausdrücklich angeboten hat, wieder einzuziehen; von daher konnte eine Entgeltzahlung wegen Aufdrängens der Alleinnutzung der Billigkeit widersprechen (ebenso auch Münchener-Kommentar-Wacke a.a.O. RZ 14 a.E.).
  • OLG Köln, 16.12.1996 - 14 UF 275/96

    Zuweisung der Ehewohnung

    Die Festsetzung einer Vergütung scheidet allerdings nicht schon deshalb aus, weil der Antragsteller freiwillig ausgezogen ist (AG Köln FamRZ 1991, 811 m.Anm. Garbes).
  • OLG Braunschweig, 17.11.1995 - 2 UF 51/95

    Zahlung einer Nutzungsvergütung für die allein im Eigentum eines Ehegatten

    Vielmehr hat die Antragstellerin in dem Schreiben vom 17.02.1994 das Recht des Antragsgegners, die frühere Ehewohnung zu nutzen, ausdrücklich in Zweifel gezogen, während der Antragsgegner sich gegenüber der Antragstellerin nicht geäußert und insbesondere allein durch den Verbleib in der Ehewohnung keine stillschweigende Willenserklärung abgegeben hat (vgl. Garbes, FamRZ 1991, 813, 814) [AG Köln 21.08.1990 - 317 F 98/90] .
  • KG, 15.08.2000 - 18 UF 10350/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Eine solche Überlassungspflicht besteht aber nur im Falle der Vermeidung einer ansonsten bestehenden bzw. drohenden schweren Härte (AG Köln FamRZ 1991, 811).
  • OLG Dresden, 22.10.1999 - 10 UF 360/99

    Familiengerichtliche Regelung der künftigen Besitzverhältnisse und

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